Gemeinsam für Karlsruhe fragt nach
Karlsruhe (GfK) – Könnten fehlende Kita Plätze auch für die Stadt Karlsruhe und ihren Haushalt ein Nachspiel haben? In einer Anfrage möchten dies die Stadträt Friedemann Kalmbach und Eduardo Mossuto von der Stadtverwaltung wissen.
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) steht fest, dass Eltern den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbsfähigkeit nachgehen können. „Einfach gesagt“, erläutert Mossuto, „stellt sich die Frage, ob wir es als Stadt geschafft haben, genügend Kitaplätze zu schaffen und zur Verfügung zu stellen. Zumindest ist dies zu hinterfragen“, fährt der Stadtrat weiter fort.
In der Anfrage geht es auch darum zu erfahren, ob eventuell schon Klagen von Karlsruher Eltern bekannt geworden sind, die Aufgrund fehlender Kita-Plätze keiner Erwerbstätigkeit nachgehen konnten. Welche Auswirkungen das Urteil auf unseren Haushalt hat, ist in Zeiten knapper Kassen höchst brisant.