Nachtrag: In der Gemeinderatssitzung vom 26.6.2012 wurde beschlossen, dass “die laufenden Geldleistungen in der Kindertagespflege für Kinder über drei Jahren ab dem 01.05.2012 auf den Sockelbetrag von 5,50 Euro pro Kind und Betreuungsstunde anzuheben. Damit wird eine finanzielle Gleichstellung der Kindertagespflegepersonen unabhängig von der Altersgruppe der betreuten Kinder gewährleistet.” GfK freut sich, dass unsere Bemühungen in dieser Sache nicht umsonst waren.
Beschluss im Gemeinderat am 26.6.2012
Unsere Anfrage
Fragen
1. Im vergangenen Haus halt wurde eine gestaffelte Erhöhung der Entlohnung von Tageseltern verabschiedet. Welche Auswirkung hatte das bis jetzt auf das Angebot der Betreuungsplätze in der Tagespflege? Gibt es dazu Zahlen bzw. Erfahrungswerte?
2. Der Gesetzgeber schreibt vor, 30% der Betreuungsplätze in der Tagespflege bereit zu stellen. Gibt es in der Verwaltung Überlegungen das Betreuungsangebot durch bessere Entlohnung zu erhöhen?
3. Wie könnte die Entlohnung aus Sicht der Verwaltung für Tageseltern attraktiver gestaltet sein, damit mehr Tagespflege angeboten wird?
Begründung
Anhand des Fachkräftemangels für Kindertagesstätten wäre es wünschenswert, die Vorgaben nach einer 30%igen Auslastung durch Tageseltern zu fördern und die Bemühungen in diese Richtung zu verstärken. Um dieses Ziel zu erreichen, muss die Entlohnung für Tageseltern definitiv attraktiver werden.
Nach Meinung von GfK ist dies wünschenswert, da eine Betreuung durch Tageseltern auch pädagogisch sinnvoll und wertvoll ist. Die Zuverlässigkeit einer Bezugsperson und die dadurch mögliche soziale Bindung der Kleinstkinder sind ein nicht zu unterschätzender Faktor in der Erziehung und Förderung des Kindes.
Eine neue Regelung ist auf jede Fall für den Haushalt 2013/14 anzustreben.
Nachdem sich selbst Staatssekretär Mentrup dafür stark macht, und die Kommunen auffordert, eine bessere Entlohnung für Tageseltern bereitzustellen, sollten wir in diese Richtung auf jeden Fall mitziehen.
Unterzeichnet:
Friedemann Kalmbach, 16.04.2012