Transparenz der Finanzen um das Badische Staatstheater

25. Januar 2016

Das Badische Staatstheater nutzt die Nancyhalle für Proben, doch wer bezahlt dafür?

Im Laufe des vergangenen Jahres wurden die Stadträte der GfK auf Miete und Nebenkosten der Nancyhalle als Proberäume für das Badische Staatstheater mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, dass dem Staatstheater dafür keine Rechnungen gestellt worden seien. Bei der Recherche stellten sich der GfK einige Hürden in den Weg. Die Stadtkämmerei verwies auf das HGW, das HGW verwies auf das Kulturamt, das Kulturamt auf den städtischen Haushalt. Der passende Betrag von anteilig 95.000,- zzgl. Betriebskosten konnte von GfK so nicht gefunden werden. Nach weiterer Nachfrage wurde GfK wieder weiter verwiesen und auf den Staatshaushalt des Landes Baden Württemberg aufmerksam gemacht. Klar war bis dato nur, dass die Nancyhalle vom Land über Vermögen und Bau von der Stadt (HGW) gemietet wird. Dabei teilen sich Stadt (Kulturamt) und Land die Kosten von der Grundmiete mit 190.000,- € zzgl. Betriebskosten mit ca. 225.000,- €, von 2011 bis Ende 2013 waren davon wohl 481.861,11 € vom Kulturhaushalt zu tragen. Die Halle wird also dem Staatstheater von Seiten der Stadt kostenfrei zur Verfügung gestellt, denn diese Kosten tauchen laut Staatstheater in ihren Büchern nicht auf. Weiter stellt sich die Frage, warum das Badische Staatstheater den städtischen Anteil für Miete und Betriebskosten der Nancyhalle nicht in ihren Büchern führt. Welche Begründung gibt es dafür. GfK erwartet mehr Transparenz von Seiten der Stadt und fordert eine klarere Buchführung, die gut nachvollziehbar ist. Die Stadträte Mossuto und Kalmbach hakten bei der Stadtverwaltung und dem Badischen Staatstheater mit einer Anfrage nach. Folgend die Fragen und die Antworten zum Thema:

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Vorbemerkung
Beim Badischen Staatstheater Karlsruhe handelt es sich um ein öffentliches Theater, das sich in der Rechtsträgerschaft des Landes Baden-Württemberg befindet. Da das Staatstheater auf der Gemarkung Karlsruhe steht, haben sich das Land Baden-Württemberg und die Stadt Karlsruhe per Staatsvertrag vom 9. Juni/10. Juli 1956 verpflichtet, jeweils die Hälfte des Fehlbetrags, der aus der Verwaltung und dem Betrieb des Badischen Staatstheaters entsteht, zu gleichen Teilen zu übernehmen. Mit dem Rahmenvertrag über den Neubau eines Staatstheaters vom 30. Oktober 1969 wurde ergänzend festgelegt, dass zusätzlich die Kosten für die Bauunterhaltung je hälftig übernommen werden.

GfK: 1. Wo, unter welcher Kostenstelle, werden die Kosten letztendlich für die Miete zzgl. Nebenkosten der Nancyhalle als Proberäumlichkeiten für das Staatstheater verbucht?

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Alle Betriebsaufwendungen des Badischen Staatstheaters werden im städtischen Haushaltsplan im Teilhaushalt 4100 Kultur im Produktbereich 26 „Theater, Konzerte, Musikschulen“ geplant und verbucht. Das beinhaltet auch die anteiligen Ansätze für die Miete (95.000 €) und Nebenkosten (112.500 €) der Nancyhalle. Im Doppelhaushaltsplan 2015/2016 sind diese auf Seite 206  bei der lfd. Nr. 16, Kto.Gr. 43 (Transferaufwendungen) sowie bei den Erläuterungen zu Zeile 16 Transferaufwendungen in der Gesamtsumme von 1.166.500 € der Zeile „Bewirtschaftungskosten inklusive Zinsanteil des Kulissenlagers“ enthalten.

Die Verbuchung der Mieterträge erfolgt beim Teilhaushalt 8800 Hochbau und Gebäudewirtschaft in der Produktgruppe 1124 „Gebäudemanagement, Technisches Immobilienmanagement“ bei der lfd. Nr. 5, Kto.Gr. 34 (Privatrechtliche Leistungsentgelte) auf der Seite 409.

GfK: 1a. Sind die Kosten für die Miete der Nancyhalle als Subvention für das Staatstheater zu bewerten?

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Grundsätzlich können alle Transferzahlungen an das Land Baden-Württemberg, die das Badische Staatstheater betreffen, als Subventionen im weiteren Sinne angesehen werden, das schließt die Kosten für die Miete der Nancyhalle mit ein. Die Räumlichkeiten der Nancyhalle sind an das Land Baden-Württemberg vermietet. Im Mietvertrag ist vereinbart, dass die Miete und die Nebenkosten von Stadt und Land jeweils zu Hälfte getragen werden. Die Stadt erhält somit vom Land 50 % der Miete und der anfallenden Nebenkosten. Der restliche Teil der Miete wird aus dem Budget des Kulturamtes (nicht über ILV) beglichen. Somit wird die Miete einschließlich Nebenkosten für die Nancyhalle von der Stadt zur Hälfte subventioniert.

GfK: 2. Warum tauchen diese Kosten nicht in den Büchern des Staatstheaters auf?

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Das Badische Staatstheater wurde bis zur Umstellung in einen Landesbetrieb zum 01.09.2014 als Regiebetrieb geführt. Regiebetriebe sind öffentliche Verwaltungsbetriebe, die organisatorisch, rechtlich und haushaltsmäßig – entweder als Abteilung oder als Amt – vollständig in die Kommunal- oder Landesverwaltung eingegliedert sind. Ein Regiebetrieb hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Neben der formalrechtlichen fehlt ihm auch die ökonomische, satzungsmäßige und organisatorische Selbstständigkeit. Als Teil der Verwaltung gilt für Regiebetriebe das kommunale bzw. das Haushaltsrecht der Länder. Die Rechnungsführung erfolgt grundsätzlich kameralistisch. Einzelne Elemente der Betriebsführung können jedoch flexibilisiert werden, wie bspw. eine eigenständige Buchführung.

Das Badische Staatstheater war als Regiebetrieb rechtlich vollständig in die Landesverwaltung integriert und somit Teil der Landesverwaltung. Rechtsgrundlage bildete das staatliche Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg, insbesondere die Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO). Das Land Baden-Württemberg hat die Einnahmen und Ausgaben für den Betrieb des Badischen Staatstheaters auf unterschiedliche Titel beim Kapitel 1479 des Staatshaushaltsplans geplant. Hierin sind die originären Einnahmen und Ausgaben enthalten, wie z. B. Eintrittsgelder, Zuschüsse, Personalausgaben, Veranstaltungsausgaben, etc. Diese Mittel wurden vom Badischen Staatstheater auch selbständig bewirtschaftet.

Allerdings erfasst das Kapitel 1479 nicht alle Ausgaben des Landes für den Theaterbetrieb, sondern ein Teil wurde in anderen Kapiteln geplant bzw. verausgabt. Hierzu zählen vor allem die Bauunterhaltungskosten für das Gebäude des Badischen Staatstheaters (Kapitel 1208 „Staatlicher Hochbau“ und 1209 „Staatsvermögen“). Diese Kosten werden vom Amt Vermögen und Bau Baden-Württemberg bewirtschaftet, da sich die Gebäude in der Eigentümerschaft des Landes befinden. Am Schluss des Kapitels 1479 ist eine ergänzende Übersicht mit allen Ausgaben, die das Badische Staatstheater betreffen, aufgeführt. Aus dieser ergibt sich der Gesamtanteil der Stadt Karlsruhe, welcher in der Regel im städtischen Haushaltsplan analog eingeplant wird (siehe Auszug aus dem Staatshaushaltsplan 2013/2014, http://www.statistik-bw.de/shp/2013-14/, Einzelplan 14, Kapitel 1479, Seite 738).

Die Miete und Betriebskosten für die Nancyhalle sind bei Kapitel 1209, Titel 517 05 „Energiebewirtschaftungskosten“ und Tit. 518 01 „Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume“ eingeplant. Dies ergab sich im Zuge der Haushaltsplanung für den Staatshaushaltsplan 2013/2014. Hierzu sei ergänzend auf die Beschlussvorlage Nr. 2013/0184 aus der 55. Plenarsitzung des Gemeinderats vom 19.11.2013 verwiesen. Die Grundmiete in Höhe von 190.000 € pro Jahr wurde bei Kapitel 1209, Titel 518 01 eingestellt, die Betriebskosten in Höhe von insgesamt 225.000 € pro Jahr bei Titel 517 01. Zur Gegenfinanzierung wurden bei Kapitel 1479, Titel 111 21 die Einnahmenansätze um 225.000 € pro Jahr erhöht, die dem Staatstheater nicht für eigene Ausgaben zur Verfügung stehen. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass das Staatstheater die Betriebskosten der Nancyhalle durch zusätzliche Einnahmen selbst erwirtschaftet.

Mit der Umstellung auf einen Landesbetrieb war das Badische Staatstheater verpflichtet, eine kaufmännische Buchführung einzuführen und einen Wirtschaftsplan zu erstellen. Im Wirtschaftsplan sind alle Einnahmen und Ausgaben aus dem Kapitel 1479 übertragen. Hinzu kamen noch die Aufwendungen aus den Kapiteln 0904 Tit. 685 01 „Gesetzliche Unfallversicherung“, 0618 „Landesamt für Besoldung und Versorgung“ und 1402 „Beihilfen, Jubiläen“ und 1212 „Sammelansätze“.

Die Ausgaben aus dem Bau- und Liegenschaftsetat (Kap. 1208 und 1209) verbleiben weiterhin beim Amt Vermögen und Bau, da das Land von der Möglichkeit nach § 26 LHO, die Gebäude der Landesbetriebe aus den jeweiligen Wirtschaftsplänen zu finanzieren, keinen Gebrauch gemacht hat. (siehe Staatshaushaltsplan 2015/2016, Kapitel 1479, http://www.statistik-bw.de/shp/2015-16/, Einzelplan 14, Seite 721 -734).

Aus diesem Grund unterliegen die Miet- und Nebenkosten nicht der  Bewirtschaftung des Badischen Staatstheaters und tauchen insoweit nicht direkt in den Büchern des Badischen Staatstheaters auf.

GfK: 3. Ist diese Vorgehensweise auch in anderen Bereichen des städt. Haushalts üblich?

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Im städtischen Doppelhaushalt sind, wie bereits dargelegt, alle Betriebskosten beim Teilhaushalt 4100 Kultur im Transferaufwand enthalten. Eine Ausnahme besteht bisher nur für die Investitionskosten zum Umbau der Nancyhalle in eine Probebühne, die beim Eigentümer HGW veranschlagt sind. Bei der Überlassung von städtischen Räumlichkeiten an Kultureinrichtungen (z. B. Kammertheater, Literarische Gesellschaft, etc.) wird von den Nutzern eine Miete erhoben, die vom HGW vereinnahmt wird. Die Kultureinrichtungen erhalten u.a. zur Finanzierung der Miete einen Zuschuss vom Kulturamt, der im städtischen Haushalt ausgewiesen ist. Somit wird das Bruttoprinzip berücksichtigt und es besteht keine verdeckte Subventionierung.

GfK: 4. Sieht die Stadt Möglichkeiten zur transparenteren Gestaltung des Haushalts? Wenn ja, welche?

Badisches Staatstheater / Stadtverwaltung: Im Rahmen der künftigen Aufstellung des Doppelhaushalts können bei den Erläuterungen zum Transferaufwand des Badischen Staatstheaters zusätzliche erklärende Angaben gemacht werden, vorausge setzt die Daten vom Land liegen zu diesem Zeitpunkt bereits vor.

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