Der Vergleich, zu dem der Richter des Verwaltungsgerichtshofes die Parteien aufgefordert hat, brachte eine Menge für den Bau einer zweiten Rheinbrücke: einen Fuß- und Fahrradstreifen, bessere Naturschutzausgleichsmaßnahmen und die verkehrlich unverzichtbare Anbindung an die B36. Lange hat es gedauert und es ist bedauerlich, dass das Land erst durch den Gang zum Gericht dazu gebracht wurde. Zwar wurde dadurch Zeit verloren, dafür aber Qualität dazugewonnen. Das Ergebnis begrüßen wir ausdrücklich und werden dem im Gemeinderat auch zustimmen.
Aktuelles
- Mangelnde Datenlage: Umfang des ausgefallenen Schulsports und Lehrpersonalmangel unbekannt 26. April 2023
- Unklare Verhältnisse: Keine Hilfe für Galeria Karstadt Kaufhof bei Miete durch die Stadt 25. April 2023
- Bäume auf dem Marktplatz auf der Tagesordnung im April: Bürgerumfrage bestätigt Wunsch nach Begrünung 24. April 2023
- Was tun bei Fahrrädern auf Behindertenparkplätzen? 24. April 2023
- Das „Diak“ wird in Erinnerung bleiben 22. April 2023