Nutzung der Trasse der Ex-Nordtangente

20. Mai 2014

Begründung

GfK geht davon aus, dass das Politikum „Durchgehende Nordtangente“ abgeschlos-sen ist und nicht weiter verfolgt wird. Das in das Projekt „Räumliches Leitbild“ invol-vierte Büro Machleidt aus Berlin betrachtet „die Nordtangente als wichtigen und not-wendigen Raum“. „Dieser Raum muss qualifiziert werden – nicht als Verkehrsstraße, sondern als Freiraum für die Menschen“, unterstreicht das Planungsbüro.
Das Potential dieser Fläche mit der hohen Qualität der fertigen Trasse der Ex-Nordtangente ermöglicht im Osten den Hagsfelder und Rintheimer Bürgerinnen und Bürgern eine direkte, grüne Anbindung an den Hardtwald. Diesen grünen Weg als „Bewegungslebensraum“ zu gestalten, sieht GfK als eine weitere positive und wert-volle Maßnahme zur Steigerung der Lebensqualität in Karlsruhe, der außerdem der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zuträglich wäre. Denn die beste Prophylaxe für Gesundheit ist Bewegung. Dafür könnte man in diesem „Bewegungslebensraum“ Jogger- und Fahrradwege und/oder einen Fitness-Parcour errichten.

Fragen und Antworten

1. Wie steht die Verwaltung zu der Idee, die Trasse der Ex-Nordtangente zu einem PWK-freien, grünen „Bewegungslebensraum“ für eine Allgemeinnutzung der Menschen zu gestalten?

Antwort der Stadt: Eine Freiraumentwicklung und -gestaltung in den Bereichen der bisherigen Freihaltetras-se für die Nordtangente entspricht grundsätzlich den Zielen der Landschafts- und Grün-flächenplanung. Die Planungsteams beim „Räumlichen Leitbild“ nehmen Bezug auf Konzepte zur Freiraumentwicklungsplanung des Gartenbauamtes unter anderem für die seinerzeitige Bewerbung zur BUGA 2015. Diese Leitvorstellungen zum Freiraumverbund werden auch im Zuge der Fortschreibung des Landschaftsplans weiter verfolgt.
Diese Perspektiven sind im Freihaltekorridor westlich des Hardtwaldes denkbar, auch wenn die Freihaltetrasse als Verkehrsachse im Flächennutzungsplan (vorbereitende Bau-leitplanung) und im Regionalplan enthalten ist. Im Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Karlsruhe sind die 2. Rheinbrücke und die Weiterführung an die B 36 – als Teilstück der Nordtangente-West – als Bundesmaßnahme verankert. Für die Trasse zwischen der B 36 und der Linkenheimer Landstraße/L 605 ist eine Abwägung zwischen einer langfristigen verkehrlichen Option und einem grünen „Bewegungsraum“ möglich, wobei hier auf-grund der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung durchaus auch Wohnbauflächen-optionen zu berücksichtigen sein werden. Die im „Räumlichen Leitbild“ aufgezeigten
Potentiale in diesem Bereich sollten in künftige Überlegungen ebenfalls mit einfließen.
In dem angeführten östlichen Trassenabschnitt besteht Baurecht für eine Straßenverbin-dung zwischen der Elfmorgenbruchstraße und der Theodor-Heuss-Allee (Bebauungs-plan). Der Karlsruher Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 8. April den Grundsatzbe-schluss zum Bau der Umfahrung Hagsfeld gefasst. Trotz negativer Einwirkungen durch die Straßentrasse können hier verbleibende begleitende Grünflächen durchaus wichtige Freiraumfunktionen einnehmen und sollen entsprechend gestaltet werden.
Im mittleren (Wald-)Abschnitt sind keine Trassen vorgesehen.

2. Wenn sie dies befürwortet, wie könnte eine solche Lösung aussehen und wäre eine Umsetzung zum Stadtgeburtstag 2015 umsetzbar?

Antwort der Stadt: Es besteht die Chance, langfristig tragfähige, siedlungsnah zusammenhängende Frei-räume zu schaffen bzw. zu stärken. Sie würden auf vielfältige Weise den Menschen und dem Naturhaushalt dienen und können als Grünzäsuren zu einer ausgewogenen Stadtgestaltung, zum Landschaftserleben, verbessertem Stadtklima sowie zum Biotopverbund beitragen. Mit Spielplätzen und -flächen könnten multifunktionale Angebote entstehen, eingebettet in eine Kultur- und Parklandschaft mit Feldern, Gärten und Weiden, unter Berücksichtigung der Naturschutzbelange, die vom Naturschutzbeauftragten bereits an die Stadt herangetragen wurden.
Einer Umsetzung vorangehen sollte ein übergreifendes Entwicklungskonzept, in dem die örtlichen Gegebenheiten, Nutzungsansprüche, langfristige verkehrliche Perspektiven, Flächenverfügbarkeiten und Gestaltungsmöglichkeiten ausgewogen einbezogen werden. Aufgrund des absehbaren Aufwands für diese Planungsschritte, Beteiligung und Ab-stimmung ist eine kurzfristige Realisierung zusammenhängender Gestaltungsmaßnah-men bis 2015 nicht machbar.

3. Kann sich die Verwaltung vorstellen, diese Fläche für Kinder und Jugendliche nutzbar zu machen und sie Vereinen für die Erweiterung ihrer Angebote zur Verfügung zu stellen?

Antwort der Stadt: Wichtig ist aus Sicht der Verwaltung die Integration verschiedener zeitgemäßer Angebote für Aufenthalt, Bewegung und Spiel, die allen Nutzer- und Altersgruppen gerecht wird. Beispielhaft zu nennen sind Mehrgenerationenspielflächen und Bolzplätze sowie Anlagen für Skater und Basketball. Dabei sind auch die Möglichkeiten einer bedarfsge-rechten Flächenzuordnung für Vereine zu prüfen.

Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach, Eduardo Mossuto


 

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