Errichtung eines Wasserwerks im Distrikt „Kastenwört“
1. Der Gemeinderat beschließt, dass ein minimaler Grundwasserspiegel im Distrikt Kastenwört (Messpunkt und Pegel sind noch festzulegen) nicht unterschritten werden darf. Im Falle längeren Trockenphasen, die in Zukunft zu erwarten sind (wie z.B. 2003), muss die entnommene Wassermenge bei Annäherung des minimalen Standes gedrosselt und bei Erreichen gestoppt werden.
2. Die Stadtverwaltung erarbeitet Richtlinien, wie der Wasserverbrauch speziell in Zeiten extremer Trockenheit aber auch grundsätzlich gesenkt werden kann.
Begründung:
Wasser ist eines der wichtigsten Güter des Lebens. Die langfristige Sicherung der Wasserversorgung hat also höchste Priorität.
Kritisch zu betrachten ist die Berechnung der Dimensionierung der Wasserentnahme. Es wurde vorausgesetzt, dass die Stadtwerke mit ihren Wasserwerken auch in Zeiten länger anhaltender Trockenheit die Spitzen der Nachfrage bedienen müssen. Gerade in Zeiten langer Hitzeperioden ist der der Grundwasserspiegel sowieso niedrig und der Wasserverbrauch besonders hoch. Die Folge davon ist eine bedenkliche Absenkung des Grundwasserspiegels.
Dies hat zur Folge, dass sich zum einen das Grundwasservorkommen nach zu starker Entnahme nur langsam wieder erholt, zum anderen sind die sensiblen Schutzgebiete „Rheinaue“, „Fritschlach“, „Rheinniederung zwischen Wintersdorf und Karlsruhe“ und „Rheinniederung Elchesheim – Karlsruhe“ gefährdet evtl. sogar deren Zerstörung möglich.
Unter diesen Gesichtspunkten ist es unerlässlich, Wasserentnahme im kritischen Moment kurzfristig zu beschränken und die Bevölkerung ggfs. durch Auflagen zu motivieren, sparsamer mit Wasser umzugehen. Dies ist in anderen Ländern bereits üblich (z.B. kurzzeitiges Verbot den Garten zu bewässern o.ä.). Langfristig muss überlegt werden, wie wir verantwortlicher mit dem Gut Wasser umgehen.
Technisch macht es heute keine Probleme die Wasserentnahme mit der Höhe des Grundwasserspiegels zu steuern.
Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach 23.1.2012