1. Die Stadt nimmt im Rahmen der Anpassung der „Grundsätze der Stadt Karlsruhe über die Gewährung von Zuschüssen zum Bau und Umbau von Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippen “ die Investitionsförderung auch für den „Bau und Umbau von Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ auf.
2. Die Stadt stellt sicher, dass zusätzlich zu dem bisher geplanten Zuschuss von der Stadt auch der bisher geleistete Zuschuss des Bundesinvestitionsprogramms, in Höhe von 2000,- Euro pro neu geschaffenem Platz gegeben ist.
Sachverhalt/Begründung:
Die Investitionsförderung durch den Bund für die Neuschaffung von „Tagespflege in anderen geeigneten Räumen“ mit Tagesmüttern/Tagesvätern ist nicht mehr gegeben.
Da GfK die Alternative Tagespflege durch Tagesmütter/Tagesväter sehr wichtig erachtet und diese gleichwertig zu den anderen Tageseinrichtungen sieht, ist die Förderung ebenso zwingend nötig. Andernfalls kann die Tagespflege ihren wichtigen Beitrag zur weiteren Schaffung neuer Plätze nicht mehr leisten.
Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach, 17.6.2013