Fragen an die Verwaltung
- Liegt eine Amtspflichtverletzung der Stadt Karlsruhe gemäß des BGH Urteils vor?
- Gibt es Eltern, welche bereits Klage erhoben haben und wenn ja, um wieviel Eltern handelt es sich? Sind aufgrund des BGH Urteils Klagen zu erwarten und wenn ja, mit wieviel Klagen ist zu rechnen?
- Gibt es im Haushaltsplan Rückstellungen für nach dem BGH Urteil zu erwartende Schadensersatzklagen und wenn ja in welcher Höhe?
- Welcher Betrag ist zu erwarten bis alle Eltern einen Betreuungsplatz gemäß BGH Urteil haben?
- Wieviel Kinder haben insgesamt keinen, ihnen nach dem Gesetz zustehenden Betreuungsplatz bisher in Karlsruhe erhalten?
Begründung der Anfrage
Der BGH hat in seinem Urteil vom 20.10.2016 dem Grunde nach entschieden, dass Eltern den Ersatz ihres Verdienstausfallschadens verlangen können, wenn ihren Kindern entgegen § 24 Abs. 2 SGB VIII ab Vollendung des ersten Lebensjahres vom zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe kein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt wird und sie deshalb keiner Erwerbsfähigkeit nachgehen können. Es ist anzunehmen, dass dies auch auf Karlsruhe zutrifft.