Antwort: Kommunikationsfehler bei der Vergabepraxis beim Christkindlesmarkt

18. Januar 2017

Nach der Anfrage von Gemeinsam für Karlsruhe beantwortete die Stadtverwaltung die Fragen zu der Vergabe-Debatte rund um die Stände des Christkindlesmarkt.

Fragen & Antworten

  1. Nach den ersten Berichten in den BNN über nicht berücksichtigte Beschicker des Karlsruher Christkindlesmarktes und deren Unverständnis war von Seiten der Stadtverwaltung nichts oder sehr zurückhaltend zur Klarstellung der Lage berichtet worden
    1. Erklären Sie bitte die Strategie, bzw. die Gründe hierfür?
      Stadtverwaltung: Es besteht der Grundsatz, dass sich die Stadtverwaltung nicht zu laufenden Gerichtsverfahren äußert. Im vorliegenden Fall kam erschwerend hinzu, dass es sich um Verfahren des  einstweiligen Rechtschutzes handelte und die Entscheidungen unmittelbar bevorstanden.  Nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens beim Verwaltungsgerichtshof hat die Verwaltung  am gleichen Tag mittels Pressemitteilung der Stadt vom 22. November 2016 reagiert.
    2. Ist die getätigte Aussage der Verwaltung richtig, dass die Verwaltung während des laufenden Verfahrens der klagenden Beschicker gegen die Stadtverwaltung, keine öffentliche Aussage machen darf? Bitte begründen Sie!
      Stadtverwaltung: Gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 1 Landespressegesetz kann die Behörde Auskünfte verweigern, soweit hierdurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens vereitelt, verzögert oder gefährdet werden könnte. Darüberhinaus muss der Schutz personenbezogener  Daten beachtet werden.  Da die neue Zulassungsrichtlinie in dieser Form erstmalig angewendet wurde und trotz Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung gab es  vorab keine Erfahrungen, ob das Verfahren  vor Gericht standhalten würde, weshalb die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren abgewartet werden sollten. Eine nachträglich erforderliche Korrektur einer bis dahin eventuell abgegebenen Stellungnahme sollte damit vermieden werden.
  2. Ist der Stadtverwaltung klar, dass durch Ihr Schweigen große Irritationen bei der Bevölkerung ausgelöst wurden? Wie kann Sie das zukünftig vermeiden (Strategie).
    Der aktuelle Fall im Zusammenhang mit dem neuen Zulassungsverfahren hat uns gezeigt, dass das Informationsbedürfnis der Bevölkerung außerordentlich groß ist. Am 21. Juni 2016 hat der Gemeinderat die Jahrmarktsatzung mit den Zulassungsrichtlinien für den Karlsruher Christkindlesmarkt öffentlich behandelt und beschlossen. Die Satzung wurde am 24. Juni 2016 im Amtsblatt der Stadt Karlsruhe voll umfänglich öffentlich bekannt gegeben. Auch können die erforderlichen Unterlagen dazu auf den Internetseiten der Stadt Karlsruhe eingesehen werden, offensichtlich ist diese Möglichkeit aber in der Breite der Bevölkerung nicht bekannt gewesen. In Zeiten neuer Medien mit einer rasanten Entwicklung und einem sich wandelnden Informationsverhalten der Menschen steht auch die Verwaltung vor neuen Herausforderungen und Fragen, auf die Antworten gefunden werden müssen. Die Verwaltung wird analysieren, wie die Kommunikation künftig verbessert werden kann. In einem ersten Schritt wurden bereits unter www.karlsruhe.de/maerkte Antworten auf die wichtigsten Fragen zum neuen Zulassungsverfahren eingestellt. Im Ausschuss für öffentliche Einrichtungen wird über die Kommunikationsstrategie berichtet.    
  3. Könnte der Bewertungsbogen mit sechs Hauptkriterien zukünftig das Kriterium fünf (Prägend/Tradition) stärker gewichtet werden und so altbewährte Karlsruher Beschicker unterstützt werden?
    Aufgrund gesetzlicher Vorgaben hat grundsätzlich jeder Bewerber zunächst einen Zulassungsanspruch. Neubewerber dürfen daher nicht von vornherein ausgeschlossen werden.  Die Bewertung eines Traditionsgeschäfts ist nach aktueller Rechtsprechung lediglich als sogenanntes „Hilfskriterium“ zulässig.
  4. Könnten zukünftig die Personen, die die Stände beurteilen, so ausgesucht werden, dass diese möglichst breit die Bevölkerung und verschiedene Interessenlagen widerspiegeln? Wie werden bisher die Personen ausgesucht?
    Das Zulassungsverfahren zum Karlsruher Christkindlesmarkt ist gemäß § 70 Abs. 1 Gewerbeordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Jahrmarktsatzung eine Verwaltungsentscheidung und damit ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Dabei haben mehrere Mitarbeitende des Marktamtes das Auswahl- und Bewertungsverfahren vorgenommen, wobei sie während des Verfahrens vom Zentralen Juristischen Dienst begleitet wurden.   In die Bewertung fließt auch das Ergebnis der letzten Standprämierung beim Kriterium „Dekoration und Beleuchtung“ als ergänzendes Bewertungskriterium mit ein. Die Standprämierung wird jedes Jahr von einer unabhängigen Jury mit Stadträten bzw. Altstadträten sowie  mit Vertretern von Presse, Verwaltung, Wirtschaft und Tourismus vorgenommen. Dabei handelte es sich beispielsweise um Vertreter der BNN, des Wochenblatts etc. Wie im Ausschuss  für öffentliche Einrichtungen am 25. November 2016 angeboten, können daran weitere  Mitglieder des Gemeinderates teilnehmen. Hauptausschlaggebend für das Kriterium „Dekoration und Beleuchtung“ ist aber dennoch weiterhin das mit der Bewerbung vorgelegte  Standbild des jeweiligen Beschickers.

Aktueller Stand

Eingereicht: 29.11.16

Termin: Gemeinderat 17.01.17

Beantwortet: Ja

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