Die Stadtverwaltung beantwortete die Anfrage von Gemeinsam für Karlsruhe im Gemeinderat. Die Antwort der Verwaltung können Sie hier nachlesen oder als PDF herunterladen.
Im Jahr 2000 wurde ein blauer Streifen in der Mitte des Schlossgartens gebaut, der einen Weg zu der Majolika-Manufaktur führt. Der Streifen setzt sich aus 1645 blauen Keramik-Fliesen zusammen. Mit der Zeit und aus verschiedenen Gründen hat sich eine Rinne gebildet, in der keine Wiese mehr wächst. Die Erde ist auch an einigen Stellen nicht mehr eben. Viele Bürger nutzen den Streifen häufig zum Befahren oder Spazieren. Von daher hat sich der Streifen abgenutzt und ist an manchen Stellen zerrissen. Da der Streifen zurzeit nicht anschaulich für den Schlossgarten ist, sollte nach Meinung von Gemeinsam für Karlsruhe über Möglichkeiten zur Befestigung des Streifens oder einer Umrahmung mit Bodenplatten nachgedacht werden.
Fragen & Antworten
- Gibt es von Seiten der Stadt Informationen ob das Land Baden-Württemberg den Streifen ertüchtigen möchte? Ist die Stadt im Gespräch mit dem Land zur Ertüchtigung des Streifens?
Stadtverwaltung: Das Land beabsichtigt den Umgang mit dem blauen Strahl von den weiterführenden Entscheidungen zur Sanierung des Schlossgartens abhängig zu machen. Hierzu wurde ein Abstimmungsprozess mit der Stadt eingeleitet, da in diesem Zusammenhang auch Gesichtspunkte der Infrastruktur, der Funktionalität und Sicherheit zu klären sind. Eine Ertüchtigung des Strahles ist aktuell durch das Land nicht beabsichtigt. Die seinerzeitige Errichtung des Strahles wurde durch die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung geduldet, ohne eine Verpflichtung zur Unterhaltung zu übernehmen. Eine notwendige denkmalschutzrechtliche Genehmigung wurde zum damaligen Zeitpunkt durch die Majolika nach Kenntnis der Stadtverwaltung nicht eingeholt. - Gibt es die Möglichkeit einer Befestigung des Streifens, in dem dieser in einen Gehweg gefasst wird? Welche Kosten würde dies für die Stadt bedeuten, oder werden diese vom Land getragen?
Stadtverwaltung: Nach erster, durch Vermögen und Bau BW in der Vergangenheit mündlich eingeholter denkmalrechtlicher Einschätzung wird eine Genehmigungsfähigkeit eines Weges parallel zum Strahl oder der Strahl in einen Weg eingebettet nicht möglich sein. - Wird auf den Zweck oder die ursprüngliche Idee des Streifens hingwiesen? Wenn ja, an welcher Stelle der Anlage? Sind die Hinweise ausreichend?
Stadtverwaltung: Zum 100-jährigen Bestehen der Majolika wurde 2001 der blaue Strahl im Schlossgarten durch die Majolika angelegt, der aus 1.645 blauen Keramikfliesen der Majolika besteht und den Weg vom Schloss zur Keramikmanufaktur weist. Ein besonderer Hinweis besteht heute nicht mehr und ist auch aufgrund des materiellen Zustandes der Fliesen nicht geboten.
Aktueller Stand
Eingereicht: 14.12.16
Termin: Gemeinderat 17.01.17
Beantwortet: Ja