Fragen

1. Hat sich die Verwaltung einmal überlegt, mittels eines kommunalen Beschäftigungsbetriebs  Langzeitarbeitslose anzustellen und diese z. B. mit dem Grünschnitt und der Pflege städtischer Anlagen in Arbeit zu bringen?

2. Für welche Tätigkeitsfelder sieht die Stadtverwaltung Möglichkeiten der Schaffung von Arbeitsplätzen für schwer zu vermittelnde Arbeitslose? Oder sind in diesem Rahmen schon arbeitslose Menschen beschäftigt und wenn ja, wie viele?

3. Welche Voraussetzungen muss die Stadtverwaltung schaffen, um kommunale Beschäftigungsprogramme im obigen Sinne zu starten bzw. auszubauen? Oder sind diese Voraussetzungen schon geschaffen?

Begründung:

Die Stadt gibt viel Geld für externe Betriebe aus, die für Arbeiten im Bereich Grünflächenpflege solche Arbeiten leisten – siehe Vergabe von Pflegearbeiten in öffentlichen Grünanlagen für die Jahre 2014-2017 in Höhe von 4 Mio Euro.

GfK ist bewusst, dass man nicht alle Aufgaben in diesem Rahmen eines städtischen Beschäftigungsbetriebes vergeben kann, aber doch sicher einen großen Teil, z. B. bei Laubentsorgung, Spielplatzpflege, Sauberkeit allgemein in der Stadt. Solche Bereiche könnten über einen kommunalen Beschäftigungsbetrieb abgedeckt werden.

GfK ist überzeugt, dass Arbeit zur Würde des Menschen unverzichtbar gehört und aus diesem Grund heraus sollte immer Arbeit und nicht Arbeitslosigkeit gefördert werden. Darum lohnt es sich für die Stadt und die Betroffenen neue Wege zu gehen, um besonders Menschen, die schon lange keine Arbeit mehr haben, wieder an die Arbeitswelt heranzuführen.

Unterzeichnet: Friedemann Kalmbach, 17.6.2013

Antwort der Verwaltung: hier