Mit der Einführung der Landesheimbauverordnung von 2009 bis 2019 stehen die freigemeinnützigen und privat-gewerblichen Träger stationärer Pflegeplätze vor einer immensen Aufgabe.
Neue Bauplätze zur Deckung des entstehenden Bedarfes an Pflegeplätzen sind nötig. Die Stadträte Kalmbach und Mossuto von Gemeinsam für Karlsruhe fragen sich welche Maßnahmen die Stadtinterne Arbeitsgruppe zum Pflegeplätzebedarf vorschlägt und wie die Stadt geeignete Bauplätze zur Deckung des Bedarfs schaffen bzw. in Form von städtischen Grundstücken bereitstellen kann. Nach Informationen von Gemeinsam für Karlsruhe ist der Bauwille bei der Liga der freien Wohlfahrtspflege vorhanden.
Laut dem städtischen Bericht der „Bedarfsentwicklung in der stadtteilbezogenen Versorgung Pflegebedürftiger“(2016) besteht bis 2020 ein Zusatzbedarf von 590, bzw. bis 2030 1.062 Pflegeplätzen. Schon in vorhergehenden Anfragen machte Gemeinsam für Karlsruhe auf die neuen Umstände und die Pflegeplatzsituation aufmerksam.
Fragen
- Sind die Bedarfsberechnungen der städtischen Sozialplanung aus 2016 bis 2030 für zusätzlich benötigte stationäre Pflegeplätze in der Stadt Karlsruhe noch gültig, oder müssen diese schon heute nach oben korrigiert werden?
- Wurden in die o.g. Bedarfsberechnung der durch die Landesheimbauverordnung bedingte Abbau stationärer Pflegeplätze aller Träger, d.h. aller privat-gewerblicher und freigemeinnütziger Träger, einbezogen?
- Wurden die Zahlen zu Pkt. 2 mit den durch die zuständige Heimaufsicht erlassenen Bescheide, wie: befristete Ausnahmegenehmigungen bzw. Befreiungen oder Verlängerung von Übergangsfristen, abgeglichen?
- Wie viele Plätze werden nach Ablauf der Frist der LHeimBauVO ab 09.2019 wegfallen? Und in welchen Stadtteilen?
- In welchen Stadtteilen entstehen bereits neue Pflegeplätze bzw. in welchen Stadtteilen sind bereits Pflegeheimneubauten projektiert? Und in welcher Anzahl sollen hier Pflegeplätze geschaffen werden?
- Sind der Verwaltung schon Grundstücksflächen zwischen 3-5 Tsd. qm für den Bau von Pflegeheimen bekannt?
- Wie hoch schätzt die Verwaltung den gesamten Flächenbedarf bei einem angenommenen Pflegeplatzbedarf von etwa 1000 Pflegeplätzen bis 2030 insgesamt ein?
- Wurden vom Stadtplanungsamt städtischen Grundstücke zur Errichtung von Pflegeheimen identifiziert und falls ja, welche?
- Was kann die Stadt aktiv zur Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Pflegestruktur leisten?