Die Stadtverwaltung Karlsruhe hat auf die Anfrage der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler und FÜR Karlsruhe geantwortet, die eine Unterstützung von Galeria Karstadt Kaufhof durch die Stadtverwaltung betraf. Dabei wurden verschiedene Fragen gestellt, unter anderem zur Eigentümerschaft der Stadt an dem von Galeria Karstadt Kaufhof genutzten Gebäudeteil unter der Lammstraße und zur Mietzahlung des Unternehmens an die Stadt Karlsruhe. In ihrer Antwort auf die Anfrage gibt die Stadtverwaltung Auskunft zu den gestellten Fragen. Allerdings gibt es eine Unklarheit, so heißt es:

„Da Karstadt damals Hauptnutzer der unterbauten Fläche war, wurde zugunsten von Karstadt auch eine Dienstbarkeit im Grundbuch
eingetragen. Trotzdem wird die Stadt als Eigentümer der Unterbauung angenommen. Eine rechtliche Prüfung dieser Konstellation erfolgt derzeit noch.“

Antwort der Stadtverwaltung Karlsruhe

Die Fraktionsgemeinschaft hatte bei der Stadtverwaltung nachgefragt, ob die Stadt Eigentümerin des Gebäudeteils unter dem Rathaus und der Lammstraße ist und ob Galeria Karstadt Kaufhof Miete an die Stadt zahlt und man bei dem Mietpreis Karstadt entgegengekommen worden sei. Die Stadt baute damals die Verbindung zum Gebäude von Karstadt mit.

Die Stadtverwaltung betonte, dass es kein Entgegenkommen beim Mietpreis gab und mit der Kündigung zum 30. Juni 2023 auch keines mehr erforderlich ist. Galeria Karstadt Kaufhof sei seit Jahren kein Vertragspartner der Stadt mehr, da sämtliche Verträge auf die Aachener Grundvermögen Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH übergegangen sind, die Miete an die Fächer GmbH zahlen. Diese Gesellschaft zahlt eine marktübliche Miete für die Teilfläche unter dem Rathaus. Spannend wäre die Bedeutung der Dienstbarkeit im Grundbuch und deren rechtliche Bewertung, heißt es aus der Fraktion.

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Galeria Karstadt Kaufhof: cubicroot auf pixabay.de

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