Ergebnis gedruckt im „Kurier“: Mehr Förderung für Tagesmütter
Unser Haushaltsantrag zum Doppelhaushalt 2011/12:
Dreißig Prozent der neu zu schaffenden Plätze nach dem Kinderförderungsgesetz sollen in der Tagespflege entstehen. In Karlsruhe werden derzeit 324 Kinder unter drei Jahre in Kindertagespflege betreut. Bei der öffentlichen Förderung der Kindertagespflege wird ein Pflegegeld von 3,90 Euro pro Kind und Stunde entsprechend der Empfehlungen des Landesjugendamtes bezahlt. Davon ist der Anteil für Sachkosten 1,74 € (d.h. Aufwendungen für Essen, Spielzeug, Nebenkosten, Fahrtkosten, 1.Hilfekurse…) und 2,16€ für Förderleistung (d.h. die eigentliche Arbeit am Kind). Darüber hinaus übernimmt das Jugendamt die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge der Tagespflegeperson und die Kosten für die gesetzliche Unfallversicherung. Die Tagespflegepersonen sind über das Jugendamt Haftpflicht versichert.
Es ist unter diesen Umständen kaum lukrativ, als Tagesmutter zu arbeiten. Auf Grund dieser Unterbezahlung erheben viele Tagesmütter bei den Eltern Zusatzbeiträge, was im SGB VIII ausdrücklich ermöglicht wird. Das macht die Tagespflege für Alleinerziehende und Geringverdiener unerschwinglich.
Unser Antrag:
GfK beantragt die Bezahlung der Tagesmutter/vater jetzt um 1,50 € pro Betreuungsstunde und Kind anzuheben.
Vorteile für die Stadt:
Die Stadt erfüllt die gesetzliche Forderung des Kinderförderungsgesetzes schneller.
Bau- und Umbaumaßnahmen sind bei Tagespflege nicht erforderlich und damit ist Tagespflege günstiger für den städtischen Haushalt.
Vorteil für die Eltern:
Die Betreuung der Kinder ist so flexibel möglich, wie es keine Einrichtung sicherstellen kann, bis hin zur Über-Nacht-Betreuung bei Schichtarbeit u.ä.
Die Tagespflege in Familienstrukturen ist auch aus entwicklungspsychologischer Sicht für viele Eltern ein wichtiges Kriterium.
Prüfantrag:
Darüber hinaus stellen wir einen Prüfantrag über den Kostenbeitrag der Eltern. In Karlsruhe wird die Kostenbeitragstabelle für die Kindertagespflege „KOB Mustertabelle 2 ohne NL“ angewandt. Eltern in der Einkommensgruppe VI bezahlen z.B. bei einer Unterbringung ihres Kindes unter 3 Jahren bei wöchentlich 25 Stunden einen Monatsbeitrag von 97 Euro. Wenn sie ihr Kind jedoch 26 Stunden pro Woche unterbringen (nur eine Stunde mehr) springt die Beitragshöhe auf 385 Euro. Diese Stufung ist erstens nicht gerecht und zweitens nicht nachvollziehbar. Wir bitten die Verwaltung diesen Sachverhalt zu prüfen und im entsprechenden Ausschuss eine insgesamt verbesserte Stufung der Elternbeiträge vorzulegen.
Friedemann Kalmbach