Antrag: TinyHouses in Karlsruhe

7. Februar 2019

Es liegt im Trend, dass immer mehr Menschen bereit sind auch auf kleineren Wohnraum zu leben. Gleichzeitig gibt es Flächen in der Stadt, die über eine normale Wohnbebauung nicht erschließbar, aber für eine alternative Wohnweise offen sind. Beispielsweise Häuserlücken, Innenhöfe und Kleingärten. Diese Orte benötigen oft eine ökologisch verträgliche Nutzung, die insbesondere die Tiny-Houses ermöglichen. Andere Städte, wie Hannover oder Basel, planen oder haben schon Tiny-Houses-Siedlungen umgesetzt, um der akuten Wohnungsnot mit innovativen Lösungen zu begegnen. Klar ist, dass TinyHouses die Wohnungsnot insgesamt nicht lösen werden, aber einen Mosaikbaustein für eine Milderung der Wohnungsnot bieten. Tiny-Houses ermöglichen einkommensschwachen Bürgern eigenes Wohneigentum zu erlangen, da die Tiny-Houses in der Regel zwischen 25 Tsd – 80 Tsd. Euro je nach Ausstattung kosten.

Fragen

  1. Die Stadtverwaltung erstellt Szenarien Tiny-Houses oder Tiny-House-Siedlungen in das Wohnangebot der Stadt aufzunehmen. Dabei nennt die Stadt mögliche Areale und Grundstücke im Eigentum der Stadt und städtischer Gesellschaften, die für das Stellen von Tiny-Houses möglich sind.
  2. Die Verwaltung prüft insbesondere die Möglichkeit und rechtlichen Voraussetzungen Tiny-Houses dort einzusetzen, wo gewöhnlicher Wohnungsbau nicht mehr möglich ist.
  3. Die Verwaltung legt dar, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen um ein Tiny-House und eine Tiny-House-Siedlung auf Karlsruher Gemarkung zu ermöglichen.
  4. Die Stadtverwaltung setzt sich mit den Kleingartenvereinen zusammen und prüft in welchem Maße eine Tiny-House-Siedlung als Erstwohnsitz innerhalb von Kleingartenanlagen realisierbar ist.

Aktueller Stand

Eingereicht: 29.01.19

Termin: Gemeinderat 26.02.19

Beantwortet: Nein

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